Der Wahlausschuss besteht neben der Gemeindewahlleiterin aus vier bis acht Beisitzern, die aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden. Die Anzahl wird von der Vertretung festgelegt. Wahlberechtigte, die bereits Mitglied in einem Wahlorgan (Bewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags, Wahlhelfer) sind, dürfen nicht als Mitglied des Gemeindewahlausschusses berufen werden.
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen (voraussichtlich in der 15./16. KW) und über Beschwerden gegen Entscheidungen. Im späteren Verlauf stellt der Wahlausschuss, durch Beschlussfassung, das Wahlergebnis fest (voraussichtlich 24. KW).
Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung.
Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen gemäß § 12 Abs. 2 LKWG M-V ablehnen:
- die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
- Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.
Ich bitte Sie die Vorschläge bis zum 19. Dezember 2023 bei der Gemeindewahlleitung im Rathaus der Gemeinde Graal-Müritz, Ribnitzer Straße 21, 18181 Graal-Müritz oder gerne per E-Mail an wahl( at )gemeinde-graalmueritz.de einzureichen.
Graal-Müritz, 28.11.2023
Sandra Neubauer
stellv. Gemeindewahlleiterin