Die Gemeinde hat im Jahr 2018 nach den „Anforderungen an Forsteinrichtungswerke für Privat- und Körperschaftswaldbesitz in Mecklenburg“ ein Forstbetriebsgutachten zur Bewirtschaftung im 10- Jahreszeitraum unter Berücksichtigung der standörtlichen Gegebenheiten, wie der Widmung als Kurwald und dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit, in Auftrag gegeben.