Dazu wird ein Wasser-Sand-Gemisch mehrere Kilometer vor der Küste aus 10 bis 15 Metern Meerestiefe mittels eines Saugbaggers gewonnen und über Spülleitungen an den Strand gepumpt. Dort wird der Sand mit Planierraupen verteilt.
Hierzu ist es erforderliche sämtliche Gegenstände/Objekte vom Strand zu entfernen.
Wir fordern deshalb insbesondere alle Bootsbesitzer auf, Ihre Boote samt Pfahlkonstruktionen des Bootsliegeplatzes, für den Zeitraum von spätestens 15. März bis zur Beendigung der Maßnahmen (voraussichtlich 15. April) vom Strand zu entfernen.
Nach dem 15. März erfolgt die Beräumung kostenpflichtig durch die Gemeinde Graal-Müritz. Für eine Wiederverwendbarkeit, insbesondere der Pfahlkonstruktionen der Bootsliegeplätze, kann hierbei nicht garantiert werden.
Sandra Neubauer
Sachgebiet Ordnung/Soziales