+++ AKTUELLE INFOS +++
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Bitte beachten Sie die laufend aktualisierten Informationen des Landkreises und der Landesregierung:
https://www.regierung-mv.de | Informationen der Landesregierung M-V insgesamt | |
https://www.landkreis-rostock.de/corona | Informationen des Landkreises Rostock für Bürgerinnen und Bürger | |
https://www.tourismus.mv/artikel/corona | Informationen des Landestourismusverbandes - von Touristikern für Touristiker | |
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus | Informationen für Gäste | |
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/FAQ-Coronavirus/ | Antworten auf häufige Fragen |
Die aktuellen Verordnungen und Erlasse können Sie ebenfalls auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern unter folgendem Link finden:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus
Hilfen für Gewerbetreibende
Musterantrag der Landesregierung mit Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer/ Pacht bei der Gemeinde und für die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung beim Finanzamt.
Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer gemäß BMF Schreiben vom 22.12.2020 - Einzureichen bei der Gemeindeverwaltung
Antrag auf Änderung des Messbetrages für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen - Einzureichen beim Finanzamt
Aktuelle Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer: www.rettungsringmv.de
Rückwirkende Freistellung vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen
Unternehmen / Betriebe können rückwirkend eine Freistellung vom Rundfunkbeitrag wegen behördlicher Schließung stellen.
Der Antrag auf Freistellung kann aber erst gestellt werden, wenn der Betrieb wieder geöffnet wird. Voraussetzung ist, der Betrieb wurde für mindestens 90 Tage wegen behördlicher Anordnung (je nach Landesverordnung) geschlossen. Es müssen nicht 90 Tage am Stück sein, sondern die Einzeltage zählen auch (somit auch schon Frühjahr 2020).
01.02.2021 - Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Management mit SARS- CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen - Verlängerung der Regelung
Allgemeinverfügung herunterladen
22.12.2020 - Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Management mit SARS- CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen
Anordnung von Schutzmaßnahmen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zur häuslichen Absonderung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19, unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Kontaktpersonenmanagement
Allgemeinverfügung herunterladen
18.12.2020 - Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zur Anordnung von Schutzmaßnahmen
Mund-Nase-Bedeckungspflicht unter freiem Himmel auf belebten Plätzen