Schiedsperson (m/w/d) für die Schiedsstelle Graal-Müritz gesucht

17.08.2026

In der Gemeinde Graal-Müritz ist das Ehrenamt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes (Schiedsperson) bzw. der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.

Seit mehr als 30 Jahren gibt es die Schiedsstelle in Graal-Müritz. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V). Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson wahrgenommen, mindestens eine weitere Schiedsperson ist für die Vertretung zu bestellen. Die Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertretung gewählt und dann vom Direktor des Amtsgerichtes Rostock auf fünf Jahre für dieses Amt verpflichtet, unter dessen dienstlicher und fachlicher Aufsicht sie stehen.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, sich nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt eignen sowie in der Gemeinde Graal-Müritz wohnen.

Schlichtung statt Klage ist das Ziel, eine kostengünstige Streitbeilegung ohne Rechtsanwalt und Gericht. Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen streitenden Bürgern untereinander bzw. zwischen Bürgern und Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten bzw. einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Mit folgenden Problemen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Schiedsstelle wenden:

Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Schmerzensgeldforderungen, Schadenersatzforderungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzung u.a. mehr. Nicht tätig werden darf die Schiedsperson bei Streitsachen aus dem Familienrecht, Arbeitsrecht bzw. im Streitfall mit Institutionen des öffentlichen Dienstes, notariellen Angelegenheiten und im Rahmen von Rechtsberatungen. Bei bestimmten nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle sogar zwingend erforderlich, bevor Bürger*innen Klage beim Gericht erheben können.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Umfassende Informationen über die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen sowie die gesetzlichen Vorschriften können im Internet unter www.schiedsamt.de abgerufen werden. Außerdem dürfen Sie Ihre Fragen an den erfahrenen Schiedsmann Herrn Dr. Bähn unter der Tel.-Nr. 038206 79692 richten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30.09.2026 schriftlich, einschließlich eines kurzen Lebenslaufes, bei der Gemeinde Graal-Müritz, z.Hd. Frau Seibt, Ribnitzer Str. 21, 18181 Graal- Müritz oder per Mail an standesamt( at )gemeinde-graalmueritz.de, bewerben.

Frau Seibt steht Ihnen für Rückfragen unter der Rufnummer 038206 81175 gern zur Verfügung.

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Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz | Ribnitzer Straße 21 | 18181 Graal-Müritz