Wegfall der Übermittlungssperre an die Bundeswehr

18.02.2026

Seit dem 1. Januar 2026 entfällt das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG).

Jährlich werden folgende Daten von deutschen Staatsangehörigen übermittelt, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden:

  • Name
  • Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum

Andere Widersprüche nach dem Bundesmeldegesetz bleiben weiterhin bestehen.
 

Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz | Ribnitzer Straße 21 | 18181 Graal-Müritz