Entsprechend § 10 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern wird durch den Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung gemäß § 33 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt, wie viele Stimmen auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und auf jeden Wahlvorschlag entfallen sind, die Stimmenzahl eines jeden Wahlvorschlagsträgers als Wahlergebnis im Wahlgebiet sowie die Reihenfolge der Ersatzpersonen.
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am:
Dienstag, den 11.06.2024, um 18.30 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Graal-Müritz, Sitzungssaal, Ribnitzer Straße 21, statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Graal-Müritz, den 05.06.2024
gez. Sandra Neubauer
Gemeindewahlleiterin