Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in unserer Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und am Landgericht Rostock als Schöffen und somit als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung Graal-Müritz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Graal-Müritz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten.
Deshalb verlangt das Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung und Zeit.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Dafür brauchen Schöffen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) nimmt die Gemeinde Graal-Müritz, Schöffenwahl, Ribnitzer Str. 21, 18181 Graal-Müritz, bis zum 28.02.2023 entgegen.
Ansprechpartnerin ist Frau Seibt (Tel.: 038206 81175, E-Mail: standesamt( at )gemeinde-graalmueritz.de)
Weitere umfassende Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG JHPI/HHPI, Am Wall 3 - 5, 18273 Güstrow (Tel.: 03843 755-51101).
Ein Bewerbungsformular kann ebenfalls von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.