Im Zeitraum vom 01.05. – 31.05.2021 ist das Angeln von der Seebrücke bereits ab 18.00 Uhr gestattet.
Die Erlaubnis zum Abstellen/Lagern/Vorbereiten der Angelutensilien gilt während dieser Zeiten und mit Entrichtung der Gebühr als erteilt.
Auf die Einhaltung der Bestimmungen der Corona-Landesverordnung M-V sowie bestehender Ausgangsbeschränkungen wird hierbei ausdrücklich hingewiesen.
Dr. Benita Chelvier
Bürgermeisterin