Die Schnee- und Glättebeseitigung ist auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Die Räumpflicht ist durchzuführen auf:
- auf Gehwegen,
- gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege,
- Verbindungs- und Treppenwege
Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sind abstumpfende umweltfreundliche Stoffe, wie z.B. Sand oder Steingranulat einzusetzen.
Die Verwendung von Salz ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Schnee und Glätte sind in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr, unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. nach ihrem Entstehen, zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
im Auftrag
Birgit Pietsch
Gemeinde Graal-Müritz
Sachgebiet Ordnung/Soziales