Information zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich des Pfingstfestes

26.04.2018

Der Landrat des Landkreises Rostock hat anlässlich des Pfingstfestes das traditionelle Pfingstfeuerwerk am parallel zum Ostseecamp & Ferienpark „Rostocker Heide“ in 18181 Graal-Müritz, Wiedortschneise 1, gelegenen Strand (zwischen den Strandaufgängen 40 bis 47 und 52 bis 53) durch den Erlass einer erforderlichen Allgemeinverfügung genehmigt.

Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung ist es allen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Pfingstsamstag, den 19.05.2018, in der Zeit von 22.30 Uhr bis 23.30 Uhr, gestattet, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), Personen die das 12. Lebensjahr vollendet haben, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerke), abzubrennen.

Allgemeinverfügung des Landkreises herunterladen

Achtung
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